Transport von Atemluftflaschen durch Feuerwehrangehörige im Privat-PKW

Nach Einsätzen oder Übungen müssen leere Atemluftflaschen zum Befüllen zurück zum Feuerwehrhaus oder in die Atemschutzwerkstatt transportiert werden. In der Regel geschieht dies mit Feuerwehrfahrzeugen, in denen fachgerechte Transporthalterungen für die Atemluftflaschen vorhanden sind und somit ein sicherer Transport durchgeführt werden kann. In Ausnahmefällen werden leere Atemluftflaschen aber auch von Feuerwehrangehörigen mit ihren Privat-PKW transportiert. Zu den dann vorliegenden Rahmenbedingungen und nötigen Maßnahmen gibt es nun eine Empfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

Das Dokument umfasst die Rahmenbedingungen zum Transport von Gefahrgut, zum Transport von Atemluftflaschen sowie zum erleichterten Transport. Die Voraussetzungen für den Transport von Atemluftflaschen im Rahmen der Freistellung werden genauso dargestellt wie die Ladungssicherung von Atemluftflaschen und die Unterweisung des Transportpersonals. Hinzu kommt eine umfangreiche Anlage u.a. mit Vorlagen für die Bescheinigung der Unterweisung sowie für die nötigen Beförderungsdokumente. Die Empfehlung finden Sie angefügt und sie steht unter www.feuerwehrverband.de/fachliches/publikationen/fachempfehlungen/ zum Download zur Verfügung.