Bereits im April stellte Innenminister Thomss Strobl die Statistik der Feuerwehren des Landes für 2021 vor.
Neben der Vorstellung gestiegener Einsatzzahlen konnte er erfreulicherweise auch von gestiegenen Mitgliederzahlen berichten.
Lesen Sie hier die Mitteilung des Innenministeriums und Jahresstatistik 2021.
https://www.lfs-bw.de/lehrgangsbetrieb/pandemiebedingungen/
Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Pandemie-Lage und der damit verbundenen aktuell nochmals verschärften Corona-Maßnahmen gilt an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg für die Teilnehmenden an Präsenzveranstaltungen seit Montag, den 06. Dezember 2021 die „2G Plus Regel“ ein. Das heißt, die Teilnahme an einem ab diesem Zeitpunkt neu beginnenden Lehrgang kann dann nur noch erfolgen, wenn der Teilnehmende im Sinne des §4 der CoronaVO Baden Württemberg immunisiert ist. Als immunisierte Personen gelten gegen COVID-19 geimpfte oder von COVID-19 genesene Personen.
Lesen Sie dazu die Informationen der LFS
Quelle: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
Das Innenministerium hat mit Stand 17. November 2021 aktuelle Hinweise zum Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb bei den Feuerwehren und im Katastrophenschutz herausgegeben.
Der Gesundheitsschutz der Einsatzkräfte hat dabei neben der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft weiterhin oberste Priorität. Die Hinweise konkretisieren die allgemeinen Festlegungen der Coronaverordnung für die ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen sowie die freiwilligen Feuerwehrangehörigen. Die Handlungsempfehlungen haben auch das Ziel möglichst eine landesweit einheitliche Handhabung zu erreichen.