Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Pandemie-Lage und der damit verbundenen aktuell nochmals verschärften Corona-Maßnahmen gilt an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg für die Teilnehmenden an Präsenzveranstaltungen seit Montag, den 06. Dezember 2021 die „2G Plus Regel“ ein. Das heißt, die Teilnahme an einem ab diesem Zeitpunkt neu beginnenden Lehrgang kann dann nur noch erfolgen, wenn der Teilnehmende im Sinne des §4 der CoronaVO Baden Württemberg immunisiert ist. Als immunisierte Personen gelten gegen COVID-19 geimpfte oder von COVID-19 genesene Personen.