Das Innenministerium hat mit Stand 17. November 2021 aktuelle Hinweise zum Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb bei den Feuerwehren und im Katastrophenschutz herausgegeben.
Der Gesundheitsschutz der Einsatzkräfte hat dabei neben der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft weiterhin oberste Priorität. Die Hinweise konkretisieren die allgemeinen Festlegungen der Coronaverordnung für die ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen sowie die freiwilligen Feuerwehrangehörigen. Die Handlungsempfehlungen haben auch das Ziel möglichst eine landesweit einheitliche Handhabung zu erreichen.