https://www.lfs-bw.de/lehrgangsbetrieb/pandemiebedingungen/
Quelle: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
Das Innenministerium hat mit Stand 17. November 2021 aktuelle Hinweise zum Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb bei den Feuerwehren und im Katastrophenschutz herausgegeben.
Der Gesundheitsschutz der Einsatzkräfte hat dabei neben der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft weiterhin oberste Priorität. Die Hinweise konkretisieren die allgemeinen Festlegungen der Coronaverordnung für die ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen sowie die freiwilligen Feuerwehrangehörigen. Die Handlungsempfehlungen haben auch das Ziel möglichst eine landesweit einheitliche Handhabung zu erreichen.
Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Pandemie-Lage und der damit verbundenen aktuell nochmals verschärften Corona-Maßnahmen gilt an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg für die Teilnehmenden an Präsenzveranstaltungen seit Montag, den 06. Dezember 2021 die „2G Plus Regel“ ein. Das heißt, die Teilnahme an einem ab diesem Zeitpunkt neu beginnenden Lehrgang kann dann nur noch erfolgen, wenn der Teilnehmende im Sinne des §4 der CoronaVO Baden Württemberg immunisiert ist. Als immunisierte Personen gelten gegen COVID-19 geimpfte oder von COVID-19 genesene Personen.
Lesen Sie dazu die Informationen der LFS
Innenminister Thomas Strobl stellte am 6. August die Jahresstatistik 2020 vor. „Unsere Feuerwehren sind gut vorbereitet, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen – trotz eines Ausbildungs- und Übungsbetriebs, der wegen Corona anders war als sonst", so Strobl.
Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres zur Jahresstatistik 2020
Quelle: IM Baden-Württemberg.