GEMA-Rahmenvertrag regelt pauschal abgegoltene Musiknutzungen für 2019 und 2020
Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg hat mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) einen Rahmenvertrag für die Jahre 2019 und 2020 geschlossen.
Danach sind Musiknutzungen der Feuerwehren, deren Abteilungen, der Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände sowie des Landesfeuerwehrverbandes durch einen günstigen Jahrespauschalbetrag pro Feuerwehrabteilung abgegolten, sofern die Veranstaltungen/Musikwiedergaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als alleiniger Veranstalter durch eine Feuerwehr, eine Feuerwehrabteilung oder einen Feuerwehrverband durchgeführt und bei der GEMA fünf Tage vor Stattfinden der Veranstaltung mitgeteilt werden.
Steuerliche Behandlung der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr
Das Muster des Gemeindetags für eine Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr nach § 16 des Feuerwehrgesetzes mit Erläuterungen wurde überarbeitet und im Gt-info Nr. 15/2018 vom 05.09.2018 veröffentlicht. Überarbeitet wurden insbesondere die Erläuterungen zur steuerlichen Behandlung der Entschädigungen. Gleichzeitig wurde das Satzungsmuster an den aktuellen Stand des Feuerwehrgesetzes angepasst.
Die Landesfeuerwehrschule BW startet 2019 ein neues Bildungsportal
Anmeldungen zu Lehrgängen und Seminaren an der Landesfeuerwehrschule erfolgen ab 2019 über das Bildungsportal. Hierzu erstellt die LFS im Jahresrhythmus „Ticketcodes“ für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen. Jeder dieser Ticketcodes ist verknüpft mit einem ganz konkreten Lehrgangsplatz innerhalb eines konkret datierten Lehrgangs.
Die Ticketcodes werden von der LFS über
Neuer GEMA-Fragebogen
der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg hat mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Danach können die Feuerwehren bei einer Reihe von Veranstaltungen kostenfrei Musik aufführen. Weitere Einzelheiten sind auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes unter http://www.fwvbw.de/die-gema,97.html nachzulesen.
Den von der GEMA aktualisierten Fragebogen zur Anmeldung von Musiknutzungen der Feuerwehren können Sie im Downloadbereich herunterladen.
Quelle: LFV Baden Württemberg