Gemeinsame Fachempfehlung Brandschutzerziehung
In fast zweijähriger Arbeit hat der Gemeinsame Ausschuss für Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) die neue Fachempfehlung „Verhalten im Brandfall“ erstellt. Sie stellt, abgestimmt mit den Präsidien der beiden Verbände, den aktuellen Stand der Fachmeinung in Deutschland dar. „Die Fachempfehlung richtet sich sowohl an die Bewohner von Wohnungen als auch an Feuerwehren und Spezialisten in der Brandschutzerziehung und -aufklärung“, erläutert Frieder Kircher, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten.
In einer Veranstaltungsreihe informierte der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg seine Mitglieder über dieses aktuelle Thema.
Sicherer Umgang mit Druckgasbehältern - Wichtige Informationen für Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung
Druckgasbehälter wie Flüssiggas- oder Acetylenflaschen können Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung ernsthaft gefährden, denn bei zu starker Erwärmung besteht die Gefahr, dass sie "zerknallen". Der Zerknall einer Flüssiggas- oder Acetylenflasche geht mit einer Druckwelle, einem Feuerball und Trümmerflug einher.
Solche Ereignisse haben in der Vergangenheit schon häufig zu schweren oder tödlichen Verletzungen geführt. Um das Risiko im Einsatz zu minimieren, haben Fachleute unter der Leitung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Einsatzhinweise erarbeitet. Sie sind in zwei überarbeiteten DGUV Informationen zusammengefasst.
Taktikkalender 2019
Auch für 2019 gibt es wieder den Taktikkalender von der Landesfeuerwehrschule Baden Württemberg zum Download.
Entweder auf der Homepage der Schule: www.lfs-bw.de oder direkt hier.
GEMA-Rahmenvertrag regelt pauschal abgegoltene Musiknutzungen für 2019 und 2020
Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg hat mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) einen Rahmenvertrag für die Jahre 2019 und 2020 geschlossen.
Danach sind Musiknutzungen der Feuerwehren, deren Abteilungen, der Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände sowie des Landesfeuerwehrverbandes durch einen günstigen Jahrespauschalbetrag pro Feuerwehrabteilung abgegolten, sofern die Veranstaltungen/Musikwiedergaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als alleiniger Veranstalter durch eine Feuerwehr, eine Feuerwehrabteilung oder einen Feuerwehrverband durchgeführt und bei der GEMA fünf Tage vor Stattfinden der Veranstaltung mitgeteilt werden.